Die Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh (GeKom) geht in die nächste Phase ihrer Neugestaltung: Neben wichtigen personellen Veränderungen zieht die GeKom mit ihrer Geschäftsstelle nach Kiel und betritt neue Geschäftsfelder. Die Gesellschafter, mehrheitlich der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, freuen sich auf die weitere Neuausrichtung der GeKom.

1. Eine Ära geht zu Ende
Ende Juni 2022 ist bei der GeKom eine Ära zu Ende gegangen: Auf eigenen Wunsch haben Herr Steenbock und Frau Dewenter-Steenbock zum 30. Juni 2022 ihre Tätigkeit für die GeKom beendet. „Wir sind für die jahrzehntelange äußerst wertvolle Arbeit der Eheleute Reimer Steenbock und Marlies Dewenter-Steenbock für die schleswig-holsteinischen Gemeinden sehr dankbar und wünschen ihnen alles erdenklich Gute“, zollt SHGT-Geschäftsführer Jörg Bülow dem Ehepaar seinen Respekt und unterstreicht seine Wertschätzung für ihre langjährigen Verdienste.
Frau Dewenter-Steenbock und Herr Steenbock haben die GeKom aufgebaut und über zwei Jahrzehnte hinweg Hunderte von Gemeinden mit ihrem einzigartigen Fachwissen vor allem auf den Gebieten der Abrechnung und Kalkulation von Gebühren und Beiträgen, der Energiewirtschaft, des Abwasserwesens und der Satzungsgestaltung unterstützt. Erfolgreich haben sie sich für wichtige Innovationen im Land eingesetzt, wie z. B. die Einführung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbaubeiträge oder die gemeindliche Miteigentümerschaft von Energienetzen.

2. Neuer Sitz in Kiel
Neben den personellen Veränderungen bei der GeKom zeugen räumliche Änderungen von der Neugestaltung.
Die GeKom ist von Reinbek nach Kiel umgezogen. Ab sofort ist die GeKom wie folgt zu erreichen:
Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh (GeKom)
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Telefon: 0431 32008977
E-Mail: infonord@gekomgmbh.de

3. Neue Geschäftsführung der Gekom
An der Spitze der GeKom gibt es einen weiteren personellen Wechsel: Seit dem August übernimmt der stellvertretende SHGT-Geschäftsführer Thorsten Karstens übergangsweise die Geschäftsführung der GeKom. Dr. Olaf Tauras hat sich entschlossen, die Gesellschaft zu verlassen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zuzuwenden. „Wir bedauern sein Ausscheiden und bedanken uns bei ihm für seine stets erfolgreiche Tätigkeit. Weiterhin wünschen wir ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“, geben die Gesellschafter das Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers Dr. Olaf Tauras zum 31. Juli 2022 bekannt.

4. Neue Geschäftsfelder
Weiterhin bietet die GeKom die Gebührenkalkulation an. Daneben wird sich der Schwerpunkt der GeKom auf neue Geschäftsfelder verlagern, die teils bereits verfügbar und teils in der Entwicklung sind. Zunächst verfügbar sind folgende Produkte:

Beteiligungsberichte
Damit Gemeinden und ihre Verwaltungen ihren Pflichten aus § 109a Gemeindeordnung (Beteiligungsmanagement, Beteiligungsverwaltung), aus § 45c Satz 4 GO (Berichtswesen in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Ämtern) in Verbindung mit dem Einführungserlass des Innenministeriums zum Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft
vom 2. September 2016 und aus § 6 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (Darstellung von Beteiligungen im Vorbericht) strukturiert, kontinuierlich und professionell nachkommen können, wurden standardisierte Beteiligungsberichte entwickelt, die sowohl für größere hauptamtlich verwaltete Gemeinden als auch für amtsangehörige Gemeinden und Ämter anwendbar sind. Diese Beteiligungsberichte stellen die bestehenden wirtschaftlichen Beteiligungen der Kommunen übersichtlich dar und liefern jährlich aktualisiert die wichtigsten Kennzahlen.
Ein Synergieeffekt entsteht durch die Bündelung der Kompetenz und Erfahrung z.B. bei der Auswertung von Geschäftsberichten der Beteiligungsunternehmen und der Darstellung der Beteiligungen für die Verwaltung und das kommunale Ehrenamt. Die Kommunen gehen sicher, dass sie die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Das Konzept sieht vor, dass die Beteiligungsberichte nach der erstmaligen Erstellung dann je nach Zahl der Beteiligungen zu deutlich geringeren Jahreskosten jährlich aktualisiert werden.

Hinweisgeber-Meldestelle 
Durch die „Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ sind mit Wirkung vom 18. Dezember 2021 alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften öffentlichen Rechts zur Einführung einer internen Meldestelle für die Meldung von Rechtsverstößen durch Beschäftigte verpflichtet (siehe info-intern Nr. 28/22). Diese Meldestelle muss ganz bestimmten Anforderungen genügen. Eine Konkretisierung der EU-Richtlinie durch ein Bundesgesetz (Hinweisgeber-schutzgesetz) und durch ein Landesgesetz sind in Vorbereitung. 

Die Kommunen können dies auch durch einen Dritten gebündelt wahrnehmen lassen und ersparen sich auf diese Weise Fortbildung und den Aufbau besonderer Strukturen im eigenen Haus. Dafür hat die GeKom ein Angebot entwickelt, wie Kommunen diese Verpflichtung möglichst einfach und kostengünstig umsetzen können. 

Vergabe-Workflow
In Entwicklung befindet sich ein Vergabe-Workflow zur Erleichterung im Beschaffungsalltag von Kommunen und kommunalen Unternehmen. Ein Großteil der typischen Beschaffungsvorgänge wurde vorgedacht und in Word-Strukturen umgesetzt. Viele Word-Formular-Funktionen wie Querverweise, Verlinkungen, Dropdownlisten und Textfelder werden dafür genutzt. Ergänzt durch die Einbindung von Excel-Datenbanken ermöglicht der neue „Vergabe-Workflow“ eine rechtssichere und zugleich effiziente Beschaffung durch die öffentliche Hand. Die Pilotphase des Vergabe-Workflows läuft aktuell bereits in zwei großen Ämtern.

5. Fazit
Neue Geschäftsfelder, neue Geschäftsführung, neue Räumlichkeiten: Bei der GeKom ist die Neuausrichtung in vollem Gange. Das Team und die Gesellschafter Ehler Ermer und Partner (EEP) und SHGT sind hochmotiviert, die erfolgreiche Entwicklung der GeKom weiter kompetent und voller Elan voranzutreiben.