Was wir leisten
Unser Portfolio
Mit unseren vielfältigen Dienstleistungen stehen wir seit über 25 Jahren nicht nur Gemeinden, Städten und Ämtern, sondern auch kommunalen Eigenbetrieben und Verbänden mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, sichere Lösungen für anstehende Aufgaben und Herausforderungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es dabei, Aufgaben zentral für Sie wahrzunehmen, bei denen es sich für einzelne Gemeinden nicht lohnt, diese Aufgabe selbst durchzuführen bzw. das gesamte Wissen dafür vorhalten zu müssen. Dieses gilt umso mehr in Zeiten, in denen die Kommunen nicht nur die Auswirkungen des Fachkräfte- und Personalmangels spüren, sondern auch immer mehr Aufgaben zu erfüllen haben. Unser Portfolio reicht von kommunalnahen Dienstleistungen wie der Begleitung oder bzw. Durchführung von Vergabeverfahren (z.B. Bündelausschreibungen zur Strom- und Gasbeschaffung für kommunale Liegenschaften), der Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle mit entsprechenden Meldekanälen für Mitarbeiter der Kommunen bis hin zu neuen Dienstleistungen, die zum Beispiel dabei helfen, Beteiligungsberichte effizienter zu erstellen.
Was können wir für Sie tun?
Neu im Portfolio
Standardisierte Prozesse:
Wir machen Ihre Kommune effizienter.
In enger Absprache mit den Kommunen und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelt die GeKom aktuell eine Vielzahl an standardisierten Dienstleistungen. Mit diesen neuen Produkten unterstützt das GeKom-Team insbesondere Ämter und Gemeinden dabei, ihre Prozesse effizienter und trotzdem rechtssicher zu gestalten, damit sie aktuellen Herausforderungen vor Ort bestmöglich gerecht werden können. Hier stellen wir einige der neuen Produkte der GeKom vor:
Beteiligungsberichte
Die GeKom erstellt standardisierte, auf die jeweilige Kommune angepasste Beteiligungsberichte für das kommunale Beteiligungsmanagement (Verpflichtung nach § 109 a Gemeindeordnung). In § 109 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein heißt es zum Beteiligungsmanagement: „Die Gemeinde hat ihre (…) Beteiligungen wirksam zu steuern und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass der öffentliche Zweck erfüllt und die strategischen Ziele erreicht werden. Sie wird dabei durch (…) den für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Beschäftigten (Beteiligungsverwaltung) unterstützt.“.
Nicht nur im Haushalt müssen die Beteiligungen der Kommunen dargestellt werden, sondern auch die Selbstverwaltung muss regelmäßig über die Beteiligungen informiert werden. Angesichts der Vielzahl von größeren und kleineren Beteiligungen (Haupt- und Nebenbeteiligungen) bei gleichzeitig begrenzten Personalkapazitäten in den Verwaltungen stellt die Umsetzung dieser Vorschrift viele Verwaltungen operativ vor erhebliche Probleme.
Die GeKom hat daher ein Produkt entwickelt, mit der die Beteiligungsberichte und Risikoanalysen mit fachlicher Expertise in einem standardisierten Format erstellt werden. Die Kunden profitieren dabei von den bereits erfolgten Bewertungen gegenseitig. Die GeKom bietet damit ein Produkt mit Alleinstellungsmerkmal. Nach Lieferung der Daten aus den Beteiligungen wird auf Basis einer rechtlichen Risiko-Analyse ein standardisierter Beteiligungsbericht erstellt.
Zusammenfassende Informationen entnehmen Sie bitte unserem Produkt-Steckbrief.
Interne Meldestelle für Kommunen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber sind seit 2023 nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle für hinweisgebende Personen einzurichten. Ausgenommen sind nach dem Landeshinweisgeberschutz nur wenige Verwaltungen. Das Gesetz hat insbesondere das Ziel, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechtsverstöße in der eigenen Gemeinde melden zu können, ohne Nachteile oder Repressalien fürchten zu müssen oder gar durch die Meldung selber einen Rechtsverstoß zu begehen.
Jeder Beschäftigungsgeber muss sich daher zu diesem Thema sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch aufstellen und sog. Meldekanäle bereitstellen. Da drängt es sich geradezu auf, diese Aufgabe gemeinsam durch einen Dienstleister wie die GeKom wahrnehmen zu lassen. Die GeKom hat sich als einer der ersten Gesellschaften mit kommunalem Know-How mit dem Thema befasst und ein attraktives Angebot für die Kommunen erstellt. Den inzwischen zahlreichen Kunden wird dabei neben den klassischen Meldewegen, wie Telefon und Mail, ein kundenspezifisches Portal zur Verfügung gestellt. Dazu kommen alle für die Mitarbeitenden notwendigen Informationen und eine Einführung.
Die GeKom konnte durch den frühzeitigen Aufbau des Projekts „Interne Meldestelle“ und aus den ersten Erfahrungen seit 2022 bereits eine hohe Kompetenz für die Thematik aufbauen, die den Gemeinden bei dieser Aufgabe hilft.
Nähere Informationen: LINK zum Produkt-Flyer.
Strom- und Gas Bündelausschreibungen
In den letzten Jahren ist der Energiemarkt – teilweise in Folge ehrgeiziger politischer Zielsetzungen im Rahmen der Energiewende, stärker noch in Folge des Ukraine-Krieges und durch den Wegfall „traditioneller“ Lieferwege (insbesondere bei der Gasversorgung) – sehr unruhig geworden. Zum Teil haben Kommunen, die Ausschreibungen durchgeführt haben, gar keine Angebote erhalten und entweder über eine Verhandlungslösung oder über die Grund- bzw. Ersatzversorgung massive Kostensteigerungen erleben müssen. Der Markt hat sich seitdem wieder ein großes Stück beruhigt, auch wenn das Marktumfeld sich auf absehbare Zeit deutlich verändert hat.
Die Vorteile einer Bündelausschreibung für die Strom- und Gasabnahme für kommunale Einrichtungen bestehen jedoch unverändert. Die Verwaltungen werden davon entlastet, selbst ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Zahl der Bieter ist inzwischen wieder zufriedenstellend, das macht jedenfalls deutlich, dass es noch Wettbewerb gibt und bei diesem Verfahren keine Preisabsprachen zu befürchten sind.
Die Gekom wird auch weiterhin im Jahresturnus Bündelausschreibungen für neue Strom- bzw. Gas-Lieferverträge anbieten.