Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG) und der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um.
Diese Erklärung gilt für die Website www.gekom-nord.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 beziehungsweise der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Webseiten selbst erfüllen nach unserer Prüfung die Anforderungen und zusätzlich die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA. Nicht vollständig barrierefrei sind einzelne zum Herunterladen angebotene PDF-Dokumente (siehe unten).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF „Produkt-Steckbrief Beteiligungsmanagement“: Das Dokument enthält keine Strukturinformationen (Tags). Überschriften, Listen und die Lesereihenfolge werden von Screenreadern daher nicht zuverlässig erkannt (WCAG 1.3.1, 1.3.2). Die wesentlichen Inhalte finden Sie barrierefrei im Abschnitt Beteiligungsberichte auf unserer Startseite.
- PDF „Produkt-Flyer Hinweisgebermeldestelle“: Das Dokument ist mit Strukturinformationen versehen, trägt aber keinen aussagekräftigen Dokumenttitel (WCAG 2.4.2). Die wesentlichen Inhalte finden Sie barrierefrei im Abschnitt Interne Meldestelle für Kommunen auf unserer Startseite.
Wir überarbeiten beide Dokumente. Gern senden wir Ihnen die Inhalte auch in einer für Sie zugänglichen Form zu – sprechen Sie uns einfach an.
Was wir für die Barrierefreiheit tun
- Alle Inhalte und Funktionen lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Tastaturfokus ist jederzeit deutlich sichtbar.
- Die Seiten sind mit Überschriften, Seitenbereichen und Alternativtexten so ausgezeichnet, dass sie mit Screenreadern gut nutzbar sind.
- Texte und Bedienelemente erfüllen die Anforderungen an Farbkontraste, auch dort, wo Text auf Fotos steht.
- Die Darstellung passt sich an kleine Bildschirme und starke Vergrößerung (bis 400 %) an, ohne dass seitlich gescrollt werden muss.
- Ist in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt, verzichtet die Website auf Animationen.
- Das Kontaktformular hat keine kurzen Zeitlimits und meldet Eingabefehler verständlich und für Screenreader wahrnehmbar.
- Die Anfahrtsbeschreibung steht zusätzlich zur Karte als Text zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.10.2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung: Alle Seiten wurden automatisiert (axe-core, Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 auf Stufe A und AA) sowie manuell geprüft – unter anderem die Bedienung per Tastatur, Farbkontraste, Darstellung bei Vergrößerung und auf Mobilgeräten sowie die Zugänglichkeit des Kontaktformulars.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2026 überprüft.
Barriere melden: Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gern bei uns:
- infonord@gekomgmbh.de
- Telefon
- +49 431 32008977
- Post
- GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH
Walkerdamm 17 (Cityhaus)
24103 Kiel
Oder nutzen Sie das folgende Formular. Ihr Name ist dabei freiwillig; Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um Ihnen antworten zu können.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein wenden. Die Beschwerdestelle vermittelt zwischen Ihnen und der öffentlichen Stelle mit dem Ziel einer barrierefreien Lösung. Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
- Stelle
- Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung - Besuchsadresse
- Karolinenweg 1
24105 Kiel - Postanschrift
- Postfach 7121
24171 Kiel - Telefon
- 0431 988-1612 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)
- bbit@landtag.ltsh.de
- Website
- landtag.ltsh.de – Beschwerdestelle für Barrieren (öffnet in neuem Fenster)
Stand: 05.10.2026