Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG) und der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um.

Diese Erklärung gilt für die Website www.gekom-nord.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 beziehungsweise der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Webseiten selbst erfüllen nach unserer Prüfung die Anforderungen und zusätzlich die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA. Nicht vollständig barrierefrei sind einzelne zum Herunterladen angebotene PDF-Dokumente (siehe unten).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Wir überarbeiten beide Dokumente. Gern senden wir Ihnen die Inhalte auch in einer für Sie zugänglichen Form zu – sprechen Sie uns einfach an.

Was wir für die Barrierefreiheit tun

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.10.2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung: Alle Seiten wurden automatisiert (axe-core, Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 auf Stufe A und AA) sowie manuell geprüft – unter anderem die Bedienung per Tastatur, Farbkontraste, Darstellung bei Vergrößerung und auf Mobilgeräten sowie die Zugänglichkeit des Kontaktformulars.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2026 überprüft.

Barriere melden: Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gern bei uns:

Oder nutzen Sie das folgende Formular. Ihr Name ist dabei freiwillig; Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir, um Ihnen antworten zu können.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein wenden. Die Beschwerdestelle vermittelt zwischen Ihnen und der öffentlichen Stelle mit dem Ziel einer barrierefreien Lösung. Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.